In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses hat die Regierungskoalition den Antrag der Linksfraktion abgelehnt, weitere Maßnahmen für einen krisensicheren Strafvollzug in Sachsen und besseren Infektionsschutz der Gefangenen zu ergreifen (Drucksache 7/4465). Die Linksfraktion spricht sich unter anderem dafür aus, den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen auszusetzen oder zu verschieben, um die Gefängnis-Belegung zu reduzieren. Sie fordert außerdem regelmäßige Tests und genug Schutzausrüstung für die Bediensteten, auch sollen Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten der Gefangenen zu ihren Angehörigen abgesichert sein. Während viele dieser Forderungen inzwischen umgesetzt werden, herrscht in einem zentralen Punkt Dissens: bei der Forderung nach einer Art Kurzarbeitergeld für erwerbstätige Inhaftierte. Mein Statement:
Insbesondere während der Corona-Pandemie ist das Leben der Inhaftierten entbehrungsreich: Ausbildung, Freizeitbeschäftigungen, Beratungen, Kontakte zu Familie und Freund*innen sind massiv eingeschränkt. Wenn coronabedingt die Möglichkeit wegfällt, sich durch Arbeit einen kleinen Nebenverdienst zu verschaffen, fehlen auch die Mittel, um sich die überteuerten Telefonate und Lebensmittel zu leisten. Berlin zahlt den Beschäftigten bei pandemiebedingter Schließungen von Arbeits- und Werkstätten weiter Vergütungen, wie es auch in Freiheit mit den Kurzarbeitsregelungen oder Ausgleichszahlungen nach Infektionsschutzgesetz üblich ist. Es wäre ungerecht, wenn Gefangene in Sachsen darauf verzichten müssten.
Doch das Problem liegt tiefer. Die Arbeit, die Inhaftierte für einen bis zwei Euro Stundenlohn ausüben, gilt gesetzlich nicht als solche, sondern als ,Resozialisierung‘. Dennoch profitieren auch in Sachsen zahlreiche Unternehmen davon. Wir meinen, dass auch im Knast geleistete Arbeit mit dem Mindestlohn vergütet und der Verdienstausfall auch in Pandemiezeiten kompensiert werden müsste. Denn mit der Straffälligkeit endet nicht der Anspruch auf soziale Rechte! Wir erwarten, dass die Justizministerin hier vorangeht und für die sozialen Rechte von Gefangenen einsteht. Denn dies stärkt auch die Resozialisierung!
PM 20. Januar 2021
Guten Tag
Warum wird eigentlich keine Rente bei Erreichung des Rentenalters Trotz geleisteter Arbeit im Gefängnis bezahlt.Denn Krankenkasse wurde ja Abgezohlen.
Sie wird ja weitergezahlt, aber an den Knast, der davon ggf Kosten einbehält (Haftbeiträge)