Die Zahl der Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse von Geflüchteten in Sachsen steigt. Die unsicheren Aufenthaltsperspektiven bleiben dennoch eine handfeste Barriere für die Aufnahme von Ausbildung und Beschäftigung. Mit einem Antrag fordert die Linksfraktion sichere Perspektiven für Geflüchtete, die auf dem Weg in eine Ausbildung oder Beschäftigung sind. (Drs 7/3951). Mein Statement:
Wir fordern mit unserem Antrag eine landesweit einheitliche Anwendungspraxis für geduldete Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der grundverschiedenen Praxen der lokalen Ausländerbehörden geboten. Wie im Koalitionsvertrag fixiert, soll das Land schleunigst mit einem Erlass klären, dass Geflüchtete in ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen durch die Erteilung einer Ermessensduldung oder sogar Aufenthaltserlaubnis eine Bleibeperspektive bekommen.
Dasselbe gilt für erwerbstätige Geflüchtete, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigungsduldung noch nicht erlangt haben.
Ein harter Ausschlussgrund von Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ist zudem die Frage der Mitwirkung bei der Passbeschaffung. Hier sind die Betroffenen abhängig von der Bereitschaft der Botschaften ihrer Herkunftsländer. Bei Verweigerungshaltung der Botschaften, geht dies nicht selten zulasten der Geflüchteten, mit dem Ergebnis, dass ihnen der fragile Schutz vor Abschiebung verwehrt wird. Dies wollen wir mit unserem Antrag ändern.
Außerdem wollen wir, dass Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit keine Nachteile durch die Corona-bedingten Einschränkungen haben. Die Regierung muss Sonderregelungen schaffen, damit Geflüchteten durch Ausbildungs- oder Arbeitsplatzverlust oder Verdiensteinbußen keine Nachteile beim Zugang zu Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung entstehen. Geflüchtete sind inzwischen zu einer wichtigen Stütze unserer Gesellschaft geworden, es ist unsere politische Aufgabe ihren Aufenthalt zu sichern und die schlechten bundespolitischen Regelungen auf Landesebene besser zu gestalten.“
Hintergrund:
Nach Aussagen des Chefs der sächsischen Arbeitsagentur stieg die Zahl der Auszubildenden mit Fluchthintergrund von 80 im Jahr 2015 auf über 1300 in 2019. 11.400 sind in Beschäftigungsverhältnissen. Mit der Ausbildungsduldung wurde 2016 ein Instrument geschaffen, mit dem Geflüchtete ein prekäres Bleiberecht für die Zeit der Ausbildung und die anschließenden zwei Jahre Beschäftigung haben. Zum 1.1.2020 wurde außerdem die Beschäftigungsduldung geschaffen, mit der erwerbstätige Geflüchtete trotz vollziehbarer Ausreisepflicht für zweieinhalb Jahre eine gewisse Sicherheit bekommen, nicht abgeschoben zu werden. Die Barrieren für die Erlangung der Beschäftigungsduldung sind allerdings hoch: es müssen anderthalb Jahre Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden sowie eine ein-jährige Duldung nachgewiesen werden. Zudem ist in Bezug auf die Erfahrungen mit der Ausbildungsduldung festzustellen, dass die sächsischen Ausländerbehörden die Regelungen sehr verschieden und nicht immer im Sinne der Geflüchteten und ihrer Arbeitgeber auslegen. 480 Ausbildungsduldungen wurden in Sachsen seit dem Bestehen der Regelung im August 2016 erteilt. Im 1. Halbjahr 2020 waren es 58. Die Erteilungsquoten pro Ausländerbehörde variieren stark.
Seit Inkrafttreten der Regelung zum 1.1.2020 wurden in Sachsen nur 20 Beschäftigungsduldungen erteilt. Diese verteilen sich auf nur fünf von 13 Kommunen. Dies zeigt, dass die Regelung zu wenig bekannt ist und die integrations- und beschäftigungspolitische Möglichkeit von manchen Ausländerbehörden nicht genutzt wird. (vgl. Grafik des Sächsischen Flüchtlingsrates auf Grundlage der Kleinen Anfrage Drs 7/ 3082 von Juliane Nagel)
PM 25. September 2020