Der Ausschuss für Regionalentwicklung hörte am Freitag, 3. Juli 2020 Sachverständige zum Entwurf der Linksfraktion für ein „Gesetz über den sozialen Wohnraum“ (Drucksache 7/891). Der Gesetzesentwurf hat drei Schwerpunkte: Die soziale Wohnraumförderung soll auf einer gesetzlichen Grundlage verstetigt, die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein sollen steigen und ein Sächsischer Wohnraumbericht eingeführt werden.
Mein Statement nach der Anhörung:
Auch ein Teil der Sachverständigen ist der Meinung, dass die soziale Wohnraumförderung im Freistaat eine gesetzliche Grundlage braucht. Seit 2006 sind die Bundesländer dafür zuständig, aber Sachsen hat immer noch kein Gesetz, anders als die meisten anderen Länder. Zwar gibt es die Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum – die gilt aber bisher nur für Dresden und Leipzig und ist dringend überarbeitungsbedürftig. CDU, GRÜNE und SPD versprachen im Koalitionsvertrag, das bis Mitte 2020 zu erledigen, aber passiert ist nichts.
Der Sachverständige der IG BAU Jonathan Diesselhorst wies darauf hin, dass soziale Wohnraumförderung gerade im Niedriglohnland Sachsen und in Erwartung wachsender Altersarmut ein wichtiges sozialpolitisches Instrument ist. Zudem sollte die Förderung an ökologische und ressourcenschonende Bauweisen geknüpft werden. Die soziale Wohnraumförderung in Sachsen muss auch über Dresden und Leipzig hinaus erweitert werden und dort erfolgen, wo sie gebraucht wird.
Essentiell dafür sind ausreichende und stabile finanzielle Ressourcen. So sind die Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung, die in diesem Jahr nach Sachsen fließen, um 65 Prozent gesunken. Hier muss, auch über eigene Landesmittel, nachgesteuert werden!
PM, 03. Juli 2020