Im Kontext des Highfield-Festivals bei Leipzig hat die Polizei Leipzig Schreiben an das Übernachtungsgewerbe verteilt, in denen zur Meldung von rumänischen Staatsangehörigen aufgerufen wird, die in der Zeit des Festivals in den Hostels, Hotels etc. ein Zimmer bezogen haben. Ich äußere mich dazu:
Ich bin entsetzt. Ich dachte in der Tat, dass es sich bei diesem Schreiben, das mir ein Betreiber eines Übernachtungsgewerbes aus meinem Wahlkreis hat zukommen lassen, um eine Fälschung handelt. Die Polizei hat allerdings die Echtheit des Schreibens inzwischen bestätigt. Heißt: Die Polizei Sachsen betreibt offenen Auges racial profiling, indem sie von der Herkunft eines Menschen auf seine kriminellen Neigungen schließt. Gleichwohl es in der Vergangenheit beim Highfield-Festival Probleme mit organisierten Diebstählen gab, die auch Rumän*innen zuzuschreiben sind, heißt das nicht, dass alle Rumän*innen auf den Schutz ihrer persönlichen Daten verzichten müssen.
Das Polizeischreiben verzichtet auf jedwede Rechtsgrundlage und Begründung für die Übernachtungsgewerbe-Betreiber*innen. Dies kommt einer Aufforderung zur Denunziantion gleich.
Gefahrenabwehr, auf die sich die Polizei hier bezieht, kennt allerdings keine Verfolgung bestimmter Personengruppen. Der Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verbietet die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft. Dies haben verschiedene Gerichte inzwischen aufgrund von Klagen gegen Polizeikontrollen von Migrant*innen bekräftigt. Alle rumänischen Staatsbürger*innen pauschal unter Verdacht zu stellen: Das geht zu weit!
PM 20.8.2019