Auf Petitionsübergabe im Landtag zu Polizeigesetz folgt Bußgeld – Parlamentspräsident soll’s zurücknehmen!

Am 13. März 2019 übergaben Engagierte aus verschiedenen Spektren des Protestes gegen die Verschärfung des sächsischen Polizeigesetzes eine Petition an den Präsidenten des Sächsischen Landtages. Fast 21.700 Menschen haben die Petition „Grundrechte schützen – Polizeigesetz verhindern unterzeichnet. Nun wurde gegen ein Mitglied der Initiative ein Bußgeldverfahren eingeleitet:

Am 9. April übte die Leipziger „Initiative für Versammlungsfreiheit“ als Initiatorin der Petition bereits Kritik am Umgang des Landtages mit dieser Meinungskundgabe zahlreicher Bürger*innen.
Nun folgt eine weitere Posse. Infolge der Übergabe der Petition wird ein Vertreter der Initiative mit einem Bußgeld bedroht. Dass auf dem Karton, in dem die Unterschriftenlisten für die Übergabe verstaut waren, ein Aufkleber klebte, würde ein Verstoß gegen die Hausordnung und das darin verankerte Verbot des Zeigens politischer Botschaften bedeuten.

Ich vermute ein politisches Motiv: 

Scheinbar störten sich Landtagspräsident und beteiligte Verwaltungsmitarbeiter*innen an dem Inhalt des Aufklebers, nämlich der Abkürzung „ACAB“. Dass dieses mit zahlreichen Bedeutungen belegte Akronym nun als politischer Slogan eingestuft und damit mit einem Bußgeld belegt werden soll, ist mehr als gewagt.

Vor allem aber führt dieser Versuch der Kriminalisierung engagierter Menschen zu gut das Demokratieverständnis des sächsischen Staates vor Augen: Was nicht in den eigenen Kram passt, wird passend gemacht und verfolgt.

Wenn Menschen in Zukunft befürchten müssen, juristisch belangt und mit Geldstrafen überzogen zu werden, wenn sie sich demokratisch betätigen, dann kann das nur bedeuten, dass demokratisches Engagement in Sachsen nicht erwünscht ist. Ich fordere den Landtagspräsidenten auf, das Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen sofort zurückzunehmen.

PM 10. April 2019

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