16 Straftaten gegen Asylunterkünfte gab es im Jahr 2018. Hinzu kommen 289 Angriffe auf Geflüchtete mit insgesamt einer schwer und sieben leicht verletzten Personen. Das besagt die Antwort auf meine Quartalsanfrage (Parlaments-Drucksache 6/16217). Im Jahr 2017 gab es noch 20 Straftaten gegen die Wohnhäuser von geflüchteten Menschen und 292 entsprechende direkte Angriffe. Mein Statement:
Obwohl die Zahl der Unterkünfte stetig zurück geht (laut Antwort auf Anfrage (Parlaments-Drucksache 6/16215), stagniert die Zahl von Angriffen auf die privaten Rückzugsräume von Geflüchteten. 16 entsprechende Straftaten gab es im Jahr 2018 (2017: 20). Noch drastischer ist die nahezu gleichbleibende Zahl von direkten Angriffen auf geflüchtete Menschen. Fast jeden Tag wird in Sachsen also eine geflüchtete Person angegriffen, beleidigt oder bedroht. Das darf nicht hingenommen werden!
Ernüchternd bleibt die Zahl der Aufklärungsquote entsprechender Straftaten: So wurden 2016 rund 88 Prozent, 2017 rund 78 Prozent und 2018 rund 63 Prozent der Ermittlungsverfahren eingestellt, weil die Täter*innen nicht ermittelt werden konnten.
Jede Straftat, ob gegen Personen oder Unterkünfte, ob Bedrohungen, Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen, bleibt eine zu viel. Die Unversehrtheit der Person und das Recht auf Gleichberechtigung und ein Leben ohne Diskriminierung gehören zu den zentralen Grundrechten dieses Staates. Diese zu achten und zu schützen ist Aufgabe des Landes Sachsen. Darauf und auf die Bekämpfung des virulenten Rassismus sollte sich der Innenminister besinnen, anstatt permanent an Vorurteilen gegen vermeintlich allgegenwärtige „kriminelle Ausländer“ mit zu spinnen oder schutzbedürftige Menschen abzuschieben.