Das Bundeskabinett hat heute ein „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ auf den Weg gebracht. Die sächsische Linksfraktion hatte unlängst gefordert (Landtags-Drucksache 6/15207), klare und integrationsfreundliche Regelungen über die Erteilung von Ausbildungsduldungen und für ein gesichertes Aufenthaltsrecht zugunsten von Auszubildenden und Erwerbstätigen zu schaffen. Mein Statement:
„Erst heute habe ich eine Autowerkstatt in meinem Wahlkreis besucht, die seit einigen Monaten einen Geflüchteten aus dem Libanon beschäftigt. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, die Leipziger Ausländerbehörde verweigert bisher eine Ausbildungsduldung. Für den Unternehmer bedeutet das viel Bürokratie und für den Auszubildenden eine hohe psychische Belastung. Das darf nicht sein!
Seit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes haben die sächsischen Ausländerbehörden 114 Ausbildungsduldungen erteilt (Drucksache 6/14433). In 54 Fällen wurde der Antrag abgelehnt. Es wäre im Sinne von Kammern, Unternehmen und Betroffenen, wenn geflüchtete Menschen leichter eine Ausbildung beginnen oder eine Arbeitsstelle annehmen könnten. Dazu wäre es unter anderem nötig, dass die Betroffenen ihre Identität auch ohne Passbeschaffung nachweisen können und dass die Ausländerbehörden das „konkrete Bevorstehen aufenthaltsbeendender Maßnahmen“ großzügiger auslegen. Wer einer Ausbildung oder Erwerbsarbeit nachgeht, muss vor Abschiebung geschützt werden!
Der Bund hat es mit seinem „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ verpasst, die Voraussetzungen für eine Ausbildungsduldung zu verbessern und Sicherheiten für Betriebe wie Auszubildende zu schaffen. Dazu müsste für die Dauer der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis anstelle einer Duldung erteilt werden. Ganz versagt hat der Bund beim „Spurwechsel“. Die vorgesehene „Beschäftigungsduldung“ ist mit Hürden verbunden, die viele Betroffene nicht nehmen können. Wer von dieser Neuregelung profitieren will, muss seit mindestens anderthalb Jahren vollbeschäftigt sein, den Lebensunterhalt sichern und gut deutsch sprechen können.
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Geflüchtete in Ausbildung einen gesicherten Aufenthaltstitel bekommen. Außerdem muss der Bund dafür sorgen, dass ein echter „Spurwechsel“ auf den Weg gebracht wird, mit dem Geflüchteten im Asylverfahren und vollziehbar ausreisepflichten Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit unkompliziert ein gesichertes Aufenthaltsrecht verliehen wird. Wir erwarten, dass die sächsische SPD und der Sächsische Ausländerbeauftragte, die sich beide öffentlich für einen „Spurwechsel“ eingesetzt haben, nun tätig werden!
PM 19. Dezember 2018