Am 26. März fand auf Antrag der Linksfraktion im Landtag eine Sondersitzung des Innenausschusses statt. Thema war die Ermächtigung zur Einführung von Wohnsitzauflagen für anerkannte Geflüchtete für die sächsischen Landkreise. Mein Statement:
Die CDU hat unseren Antrag (Parlaments-Drucksache 6/12740) wider eine Wohnsitzauflage für anerkannte geflüchtete Menschen trotz Abwesenheit des Ausländerbeauftragten weggestimmt. Das ist eine Missachtung von Anhörungsrechten des Ausländerbeauftragten.
Zugleich hat Innenminister Wöller so getan, als reiche es für Abgeordnete, Zeitung zu lesen und aus den zitierten Aussagen des Ministers die Schlüsse zu ziehen, die er sich dabei gedacht habe. Das ist eine Missachtung gewählter Abgeordneter und Ausdruck von Arroganz der Macht.
Besonders bedauerlich ist, dass die SPD-Integrationsministerin Köpping zwar von dieser Wohnsitzauflage offenbar nichts hält und ein Modell der TU Dresden favorisiert, das örtliche Integrationsfaktoren berücksichtigt, aber sich wohl außerstande sieht, dem Unsinn des CDU-Innenministers zu widersprechen.
Geradezu ein schlechter Witz ist, dass unterm Strich durch den längeren Verbleib vieler Geflüchteter in den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen weniger Menschen in die Landkreise kommen, obwohl doch ursprünglich durch die Wohnsitzauflage die großen Städte „entlastet“ werden sollten. Auch hieran sieht man. Es herrschen Willkür und Repression, nicht Vernunft.
Ein schwarzer Tag für Integration in Sachsen. Dabei ist auch die Integration der sächsischen CDU in eine intakte demokratische politische Kultur einmal mehr gescheitert.
PM 26. März 2018