382 Personen wegen mangelnder Kapazitäten abgewiesen – Schutz vor häuslicher Gewalt ausbauen!

Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, kann in einer der 17 sächsischen Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen vorübergehend Zuflucht finden. Hinzu kommen drei Männerschutzeinrichtungen sowie zwei spezialisierte Einrichtungen, die etwa auf die Belange von Menschen mit Behinderungen eingestellt sind. Meine Kleine Anfrage (Drucksache 8/2245) zeigt aber: Im Jahr 2024 mussten mindestens 382 schutzsuchende Personen abgewiesen werden, weil alle Plätze belegt waren. Mein Kommentar:

„Die hohe Zahl an Abweisungen ist dramatisch. Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist und Schutz in einer Einrichtung sucht, hat meist schon einen langen Leidensweg hinter sich. Es erfordert viel Mut und Kraft, aus einer gewaltvollen Beziehung zu fliehen. Wer dann keine Zuflucht findet, muss mit großer Wahrscheinlichkeit nach Hause zurückkehren. Jede einzelne Abweisung bringt die Betroffenen in eine dramatische Situation.

Laut der Istanbul-Konvention müsste Sachsen 404 Plätze in Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen vorhalten, derzeit sind es lediglich 168. An dem 1. Januar 2032 tritt der individuelle Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz und Beratung in Kraft – Sachsen ist weiter meilenweit davon entfernt, ihn erfüllen zu können.

Es ist unverständlich, dass der Haushaltsentwurf der Staatsregierung keineswegs mehr Geld für Gewaltschutz und Gewaltprävention vorsieht, sondern auf die nächsten zwei Jahre hin betrachtet sogar eine Kürzung im Vergleich zum Mittelansatz 2024. Als Linksfraktion fordern wir mehr Mittel für den Gewaltschutz und haben entsprechende Änderungsanträge eingereicht.“

PM 18. Mai 2025

Bild: pixabay

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