Zahlreiche Träger integrativer Maßnahmen, Beratungs- und Versorgungsprojekte warten seit über zwei Monaten auf die längst bewilligten Mittel aus der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen Teil 1“ für 2023. Die wirtschaftliche Existenz vieler Träger wird immer stärker gefährdet: Sie sind gemeinnützig, müssen Personal und Sachkosten vorfinanzieren und haben keine Rücklagen. Betroffen sind große Projekte wie die drei Psychosozialen Zentren, die Beratungen von Sächsischem Flüchtlingsrat oder die Fachberatungen für queere Geflüchtete genauso wie regionale Projekte, etwa die Kontaktstelle Wohnen oder Augen auf e.V. (Übersicht über die Antragslage 2023 in Drucksache 7/10958). Das Problem liegt offenbar bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB), der Bewilligungsstelle für die Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen. Die SAB holt derzeit Zusatzinformationen bei den Trägern ein – eine Formalie, die wohl hätte längst erledigt sein können, kritisiere ich:
„Die Verfahrensweise der SAB gefährdet die Träger, die wichtige integrative Arbeit, Asyl- und Perspektivberatung, psychosoziale Beratung und soziale Unterstützung leisten. Viele Projekte, die zum Teil mehrjährig gefördert werden, können Personal, Mieten und Material nach zwei Monaten ohne Einnahmen nicht mehr finanzieren. Das neue Formblatt hätte die SAB längst und nach Beschluss des Haushalts zur Verfügung stellen können. Scheinbar hat sie die Träger auch nicht proaktiv informiert. Das legt den Schluss nahe, dass der SAB jedes Gespür dafür fehlt, wie prekär gemeinnützige Träger arbeiten und wie sehr sie auf verlässliche Zuwendungen angewiesen sind.
Wir fordern, dass die Zuteilungsbescheide für die längst bewilligten Projekte unverzüglich erteilt werden und mindestens Abschlagszahlungen fließen. Parallel will ich die konkreten Hintergründe der Verzögerungen in Erfahrung bringen (Drucksache 7/12611). Die Träger, die integrative Maßnahmen durchführen, sind keine Bittsteller, sondern Garanten eines funktionierenden Gemeinwesens. Vom Sozialministerium fordere ich Transparenz über die Novellierung der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen. Hier sind grundlegende Änderungen geplant, die tiefgreifende Veränderungen für die Förderung bedeuten werden. Die Träger brauchen Verlässlichkeit und Planbarkeit.“
Hintergrund
Die Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen existiert seit 2015 und umfasst mittlerweile fünf Teile. Gefördert werden Maßnahmen freier Träger, der Kommunen, Landessprachkurse, Erstorientierungskurse und bisher noch nachholende Schulbildung. Das Fördervolumen für Teil 1 beträgt in den Jahren 2023/24 jeweils fast 15 Millionen Euro. Derzeit ist eine grundlegende Novellierung der Richtlinie in Arbeit, die vor der Sommerpause abgeschlossen sein soll.
PM 10. März 2023