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	Kommentare zu: Ziviler Ungehorsam ist keine Straftat	</title>
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	<description>Website von Juliane Nagel</description>
	<lastBuildDate>Mon, 03 Aug 2015 09:25:08 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Hans König		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Hans König]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Aug 2015 09:25:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Martin:
Sie sollten sich einfach mal etwas mit der Rechtslage vertraut machen, bevor Sie hier solch wirres Zeug verbreiten.

Machen Sie sich doch einfach mal mit dem Sächsischen Versammlungsgesetz vertraut.

Neben dem Grundgesetz gibt es eben noch weitere Gesetze, welche die Ausübung  der Grundrechte erst einmal möglich machen.

Wie soll man denn sein Versammlungsrecht ausüben, wenn man durch andere daran gehindert wird, sich zu versammeln?

Zudem wird hier auch gar keine Klage eingereicht, sondern Anklage erhoben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Martin:<br />
Sie sollten sich einfach mal etwas mit der Rechtslage vertraut machen, bevor Sie hier solch wirres Zeug verbreiten.</p>
<p>Machen Sie sich doch einfach mal mit dem Sächsischen Versammlungsgesetz vertraut.</p>
<p>Neben dem Grundgesetz gibt es eben noch weitere Gesetze, welche die Ausübung  der Grundrechte erst einmal möglich machen.</p>
<p>Wie soll man denn sein Versammlungsrecht ausüben, wenn man durch andere daran gehindert wird, sich zu versammeln?</p>
<p>Zudem wird hier auch gar keine Klage eingereicht, sondern Anklage erhoben.</p>
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		<title>
		Von: Martin		</title>
		<link>https://jule.linxxnet.de/ziviler-ungehorsam-ist-keine-straftat-22-07-2015/comment-page-1/#comment-665115</link>

		<dc:creator><![CDATA[Martin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 25 Jul 2015 05:26:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Friedliche und gewaltfreie Demonstrationen sind vom Grundgesetz ausdrücklich erlaubt und gewollt, um die Demokratie und Macht des Volkes zu schützen. Das Grundgesetz und Bundesgesetze brechen dabei grundsätzlich Landesrecht.

Soltet die Staatsanwaltschaft Klage einreichen, ist diese also schon alleine aufgrund des verfassungsrechtlich verbrieften Demonstrationsrechtes unzulässig.

Ein erstklassiger Rechtsanwalt kann sicherlich eine effektive Vertretung sicherstellen, vielleicht jemand mit einer Berufserfahrung wie der Strate: http://www.strate.net/

Um es auf Deutsch zu sagen: Ich würde mir als Landtagsabgeordnete nicht die Zeit stehlen lassen, sondern die Verteidigung einem erstklassigen Rechtsanwalt überlassen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Friedliche und gewaltfreie Demonstrationen sind vom Grundgesetz ausdrücklich erlaubt und gewollt, um die Demokratie und Macht des Volkes zu schützen. Das Grundgesetz und Bundesgesetze brechen dabei grundsätzlich Landesrecht.</p>
<p>Soltet die Staatsanwaltschaft Klage einreichen, ist diese also schon alleine aufgrund des verfassungsrechtlich verbrieften Demonstrationsrechtes unzulässig.</p>
<p>Ein erstklassiger Rechtsanwalt kann sicherlich eine effektive Vertretung sicherstellen, vielleicht jemand mit einer Berufserfahrung wie der Strate: <a href="http://www.strate.net/" rel="nofollow ugc">http://www.strate.net/</a></p>
<p>Um es auf Deutsch zu sagen: Ich würde mir als Landtagsabgeordnete nicht die Zeit stehlen lassen, sondern die Verteidigung einem erstklassigen Rechtsanwalt überlassen.</p>
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