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	Kommentare zu: LINKE fragt nach: Ganztagskindertagesstättenplätze nur noch für Eltern mit Vollzeitanstellung?	</title>
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	<description>Website von Juliane Nagel</description>
	<lastBuildDate>Wed, 15 Jun 2011 20:01:44 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Thomas Kujawa		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Kujawa]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Jun 2011 20:01:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[ich sehe, wir verstehen uns

;-)

auch wenn wir sonst sicher unterschiedlicher Meinung sind]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ich sehe, wir verstehen uns</p>
<p>;-)</p>
<p>auch wenn wir sonst sicher unterschiedlicher Meinung sind</p>
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		<title>
		Von: Jule		</title>
		<link>https://jule.linxxnet.de/linke-fragt-nach-ganztagskindertagesstattenplatze-nur-noch-fur-eltern-mit-vollzeitanstellung-07-06-2011/comment-page-1/#comment-2987</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jule]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jun 2011 04:56:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[@ Thomas Kujawa

Das Gesetz ist bekannt. Leipzig fuhr doch aber gut damit ALLEN Kindern denselben Zugang bzw Betreuungsdauer zu gewähren. Das is ja vor allem im Sinne der Kinder, nicht wegen der (meist unverschuldeten) Situation der Eltern von Angeboten ausgeschlossen zu werden, zumindest teilweise. So geht Stigmatisierung weiter.. 

Punkt 2 § 24 SGB VIII sagt erstmal auch
Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.

und § 3 Sächsisches Kitagesetz:
(2) Es gehört zu den Pflichtaufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren und für schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung der vierten Klasse zu sorgen. Kinder sollen aus Gründen, die nicht in ihrer Person liegen, vom Besuch einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege im Rahmen der Bedarfsplanung nicht ausgeschlossen werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>@ Thomas Kujawa</p>
<p>Das Gesetz ist bekannt. Leipzig fuhr doch aber gut damit ALLEN Kindern denselben Zugang bzw Betreuungsdauer zu gewähren. Das is ja vor allem im Sinne der Kinder, nicht wegen der (meist unverschuldeten) Situation der Eltern von Angeboten ausgeschlossen zu werden, zumindest teilweise. So geht Stigmatisierung weiter.. </p>
<p>Punkt 2 § 24 SGB VIII sagt erstmal auch<br />
Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.</p>
<p>und § 3 Sächsisches Kitagesetz:<br />
(2) Es gehört zu den Pflichtaufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren und für schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung der vierten Klasse zu sorgen. Kinder sollen aus Gründen, die nicht in ihrer Person liegen, vom Besuch einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege im Rahmen der Bedarfsplanung nicht ausgeschlossen werden.</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: Thomas Kujawa		</title>
		<link>https://jule.linxxnet.de/linke-fragt-nach-ganztagskindertagesstattenplatze-nur-noch-fur-eltern-mit-vollzeitanstellung-07-06-2011/comment-page-1/#comment-2983</link>

		<dc:creator><![CDATA[Thomas Kujawa]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Jun 2011 22:14:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Zitat aus §24 SGB8 [Bundesgesetz]

(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
1.
diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
2.
die Erziehungsberechtigten
a)
einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind

...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zitat aus §24 SGB8 [Bundesgesetz]</p>
<p>(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn<br />
1.<br />
diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder<br />
2.<br />
die Erziehungsberechtigten<br />
a)<br />
einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind</p>
<p>&#8230;</p>
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