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	Kommentare zu: „Kinderehen“: Der Würde betroffener Mädchen und dem Geist der rechtsstaatlichen Ordnung gerecht werden	</title>
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	<description>Website von Juliane Nagel</description>
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		<title>
		Von: TaiFei		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[TaiFei]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Sep 2016 09:02:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[@Martin
&quot;So könnte man den Betroffenen sagen: Wir sagen nicht das es illegal ist, aber damit die Ehe hier in Deutschland gilt, müsst ihr sie eben mit 16 bestätigen….eine einfache Lösung.&quot;
Ganz so einfach ist es eben nicht. Eheschließung ist ein zivilrechtlicher Akt und lt. Ausländergesetz ist hier eigentlich das Recht des Herkunftslandes für die Ehepartner bindend. Wenn kein Deutscher involviert ist, dann greift nach dt. Rechtskanon eigentlich auch kein dt. Zivilrecht, sprich die Ehe IST rechtlich gültig, wenn das Recht der Herkunftsländer nicht verletzt wurde. 
Ein &quot;Kinderehe&quot; ist in DE nicht illegal, sie ist einfach nicht vorgesehen, da die Ehevorraussetzung i.d.R. die Mündigkeit der Partner vorsieht. Ohne diese kann keine Ehe geschlossen werden. In besagten Fällen liegen aber bereits gültige Ehen zwischen Partnern vor, für welche das dt. Zivilrecht gar nicht gilt. Strafrechtlich relevant wäre allenfalls der GV in einer solchen Ehe, sofern hier der Missbrauch nachgewiesen wird. Nach dt. Rechtskanon ist GV allerdings auch keine eheliche Pflicht mehr. Die unterstellte Missbrauchskausalität greift also nicht zwangsläufig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>@Martin<br />
&#8222;So könnte man den Betroffenen sagen: Wir sagen nicht das es illegal ist, aber damit die Ehe hier in Deutschland gilt, müsst ihr sie eben mit 16 bestätigen….eine einfache Lösung.&#8220;<br />
Ganz so einfach ist es eben nicht. Eheschließung ist ein zivilrechtlicher Akt und lt. Ausländergesetz ist hier eigentlich das Recht des Herkunftslandes für die Ehepartner bindend. Wenn kein Deutscher involviert ist, dann greift nach dt. Rechtskanon eigentlich auch kein dt. Zivilrecht, sprich die Ehe IST rechtlich gültig, wenn das Recht der Herkunftsländer nicht verletzt wurde.<br />
Ein &#8222;Kinderehe&#8220; ist in DE nicht illegal, sie ist einfach nicht vorgesehen, da die Ehevorraussetzung i.d.R. die Mündigkeit der Partner vorsieht. Ohne diese kann keine Ehe geschlossen werden. In besagten Fällen liegen aber bereits gültige Ehen zwischen Partnern vor, für welche das dt. Zivilrecht gar nicht gilt. Strafrechtlich relevant wäre allenfalls der GV in einer solchen Ehe, sofern hier der Missbrauch nachgewiesen wird. Nach dt. Rechtskanon ist GV allerdings auch keine eheliche Pflicht mehr. Die unterstellte Missbrauchskausalität greift also nicht zwangsläufig.</p>
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		<title>
		Von: Martin		</title>
		<link>https://jule.linxxnet.de/kinderehen-der-wuerde-betroffener-maedchen-und-dem-geist-der-rechtsstaatlichen-ordnung-gerecht-werden-24-08-2016/comment-page-1/#comment-707711</link>

		<dc:creator><![CDATA[Martin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 27 Aug 2016 09:18:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In Deutschland darf wohl mit Zustimmung der Eltern ab 16 geheiratet werden.

Wenn nun jemand aus dem Ausland kommt und dort nach einem anderen &quot;Recht&quot; geheiratet hat, kann die Ehe hier in Deutschland erst mit 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern gültig werden.

Die Ehe nach dem ausländischen Recht muss ja nicht für &quot;Illegal&quot; oder nicht geschehen erklärt werden, aber man könnte im Gesetz festlegen, dass sie ruht bis beide mind. 16 sind und sie die Ehe dann mit Zustimmung ihrer Eltern bestätigen. Dann sollte die Ehe auch nicht Rückwirkend gelten, sondern offiziel nach unserem Recht eben erst ab dem 16. Lebensjahr.

So könnte man den Betroffenen sagen: Wir sagen nicht das es illegal ist, aber damit die Ehe hier in Deutschland gilt, müsst ihr sie eben mit 16 bestätigen....eine einfache Lösung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Deutschland darf wohl mit Zustimmung der Eltern ab 16 geheiratet werden.</p>
<p>Wenn nun jemand aus dem Ausland kommt und dort nach einem anderen &#8222;Recht&#8220; geheiratet hat, kann die Ehe hier in Deutschland erst mit 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern gültig werden.</p>
<p>Die Ehe nach dem ausländischen Recht muss ja nicht für &#8222;Illegal&#8220; oder nicht geschehen erklärt werden, aber man könnte im Gesetz festlegen, dass sie ruht bis beide mind. 16 sind und sie die Ehe dann mit Zustimmung ihrer Eltern bestätigen. Dann sollte die Ehe auch nicht Rückwirkend gelten, sondern offiziel nach unserem Recht eben erst ab dem 16. Lebensjahr.</p>
<p>So könnte man den Betroffenen sagen: Wir sagen nicht das es illegal ist, aber damit die Ehe hier in Deutschland gilt, müsst ihr sie eben mit 16 bestätigen&#8230;.eine einfache Lösung.</p>
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