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	Kommentare zu: Brandanschlag und Übergriff in Limbach-Oberfrohna	</title>
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	<description>Website von Juliane Nagel</description>
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		<title>
		Von: Mitglied des vereins		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Mitglied des vereins]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Nov 2010 11:40:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[@Jakob Nieborg:

Ja, du hast Recht dass es eine Kreisreform gab. Dies ist aber im Falle der Registierung des Vereins irrelevant. im Falle von Limbach-Oberfrohna war das zuständige Amtsgericht für Vereinsanmeldungen in Hohenstein-Ernstthal. Momentan hat sich die Situation geändert und das zuständige Gericht ist nun das Chemnitzer. Dies wird dir jeder andere gemeinnützige Verein in Limbach-Oberfrohna bestätigen können. 

Im Falle dessen, dass Limbach und Zwickau weit entfernt voneinander sind, ist es auch schwachsinn, wenn man den Ort von Limbach beschreiben will auf Zwickau zu verweisen. Da bietet sich das bekanntere Chemnitz, was nur wenige Kilometer entfertn ist, in jedem Falle besser an. 

Eine Ortsbeschreibung in der Pressemitteilung ist getrennt von Behördenkreisen zu betrachten. Ja, ich muss dir aber recht geben, die Formulierung &quot;Chemnitzer Land&quot; ist dafür ungeeignet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>@Jakob Nieborg:</p>
<p>Ja, du hast Recht dass es eine Kreisreform gab. Dies ist aber im Falle der Registierung des Vereins irrelevant. im Falle von Limbach-Oberfrohna war das zuständige Amtsgericht für Vereinsanmeldungen in Hohenstein-Ernstthal. Momentan hat sich die Situation geändert und das zuständige Gericht ist nun das Chemnitzer. Dies wird dir jeder andere gemeinnützige Verein in Limbach-Oberfrohna bestätigen können. </p>
<p>Im Falle dessen, dass Limbach und Zwickau weit entfernt voneinander sind, ist es auch schwachsinn, wenn man den Ort von Limbach beschreiben will auf Zwickau zu verweisen. Da bietet sich das bekanntere Chemnitz, was nur wenige Kilometer entfertn ist, in jedem Falle besser an. </p>
<p>Eine Ortsbeschreibung in der Pressemitteilung ist getrennt von Behördenkreisen zu betrachten. Ja, ich muss dir aber recht geben, die Formulierung &#8222;Chemnitzer Land&#8220; ist dafür ungeeignet.</p>
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		<title>
		Von: Jakob Nieborg		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jakob Nieborg]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Nov 2010 02:14:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Zur Pressemitteilung vom 13.11.2010 stellt sich mir die Frage ob selbige vom betroffenen Verein, dessen Vorsitzender in Limbach-Oberfrohna ebenfalls als Stadtrat tätig ist, herausgegeben wurde? Denn sollte dies der Fall sein, finde ich es zumindest Fragwürdig weshalb man sich immerzu selbst kleine formelle &#039;Schnitzer&#039; gönnt welche die Notwendigkeit des Vereins (gerade nach den aktuellen Ereignissen) im Zweifelsfall in ein Selbstscheitern dieser wichtigen Aufgabe nach sich ziehen könnte(!). Dies würde ich sehr stark bedauern. Denn beim Lesen dieser Pressemitteilung und auch anderen Bereichterstattungen musste ich nun mehrfach feststellen, das der Verein sich nach wie vor mit seinem Sitz &quot;Limbach-Oberfrohna (Chemnitzer Land)&quot; benennt. Seit geraumer Zeit gibt es nach einer Kreisgebietsreform eben dieses &quot;Chemnitzer Land&quot; nicht mehr, Limbach-Oberfrohna ist allgemein bekannt dem Landkreis Zwickau zugeordnet. Als Stadtrat wird man dies sicher bemerkt haben dürfen, als Mitglied des Vorstandes des Vereins augenscheinlich nicht. Es obliegt der Pflicht des Vereins diese Änderung auch im Vereinsregister beim zuständigen Gericht einzutragen. Die letzte Auskunft aus dem Vereinsregister allerdings zeigt das der Verein seinen Sitz nach wie vor im Chemnitzer Land angibt. Das heißt der Verein ist wenn man durch alle Instanzen klagen möchte, als nicht existierend zu betrachten. In Finalo hieße dies: Nicht handlungsfähig, nicht geschäftsfähig. Damit dürfte sich die Blindheit Limbachs eine Sonnenbrille aufsetzen um bis zur Erleuchtung ungeblendet weiter verblendet Idiotismus zu leben welcher wohl für Sachsen einzigartig ist. Schade.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Pressemitteilung vom 13.11.2010 stellt sich mir die Frage ob selbige vom betroffenen Verein, dessen Vorsitzender in Limbach-Oberfrohna ebenfalls als Stadtrat tätig ist, herausgegeben wurde? Denn sollte dies der Fall sein, finde ich es zumindest Fragwürdig weshalb man sich immerzu selbst kleine formelle &#8218;Schnitzer&#8216; gönnt welche die Notwendigkeit des Vereins (gerade nach den aktuellen Ereignissen) im Zweifelsfall in ein Selbstscheitern dieser wichtigen Aufgabe nach sich ziehen könnte(!). Dies würde ich sehr stark bedauern. Denn beim Lesen dieser Pressemitteilung und auch anderen Bereichterstattungen musste ich nun mehrfach feststellen, das der Verein sich nach wie vor mit seinem Sitz &#8222;Limbach-Oberfrohna (Chemnitzer Land)&#8220; benennt. Seit geraumer Zeit gibt es nach einer Kreisgebietsreform eben dieses &#8222;Chemnitzer Land&#8220; nicht mehr, Limbach-Oberfrohna ist allgemein bekannt dem Landkreis Zwickau zugeordnet. Als Stadtrat wird man dies sicher bemerkt haben dürfen, als Mitglied des Vorstandes des Vereins augenscheinlich nicht. Es obliegt der Pflicht des Vereins diese Änderung auch im Vereinsregister beim zuständigen Gericht einzutragen. Die letzte Auskunft aus dem Vereinsregister allerdings zeigt das der Verein seinen Sitz nach wie vor im Chemnitzer Land angibt. Das heißt der Verein ist wenn man durch alle Instanzen klagen möchte, als nicht existierend zu betrachten. In Finalo hieße dies: Nicht handlungsfähig, nicht geschäftsfähig. Damit dürfte sich die Blindheit Limbachs eine Sonnenbrille aufsetzen um bis zur Erleuchtung ungeblendet weiter verblendet Idiotismus zu leben welcher wohl für Sachsen einzigartig ist. Schade.</p>
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